Abbruch & Beseitigung

Wer ein Gartenhaus, eine Garage oder einen Schuppen abreißen will, stößt auf eine andere Rechtsfrage als beim Neubau: Nicht jede Landesbauordnung behandelt die Beseitigung einer Anlage wie ihre Errichtung. Manche Bundesländer verlangen eine förmliche Abbruchanzeige mit eigener Wartefrist, andere lassen den Abriss kleiner Nebengebäude ganz ohne Verfahren zu.

Diese Rubrik bündelt die 16-Länder-Regelungen zur Beseitigung sowie die Sonderfälle, die dabei häufig übersehen werden: Denkmalschutz, der auch ein baurechtlich verfahrensfreies Nebengebäude erfassen kann, und der Bestandsschutz, der beim Abriss verloren geht.