Rechtsprechung & Fallstricke

„Verfahrensfrei" beschreibt nur, dass kein behördliches Verfahren stattfindet – es sagt nichts darüber aus, ob ein Vorhaben in jeder Lage tatsächlich unangreifbar ist. Diese Rubrik sammelt die Fälle, in denen diese Unterscheidung in der Praxis den Unterschied macht.

Die folgenden Beiträge werten reale Gerichtsentscheidungen aus und richten sich auch an ein Fachpublikum – Architektinnen, Bauleiter und Fachanwälte, die eine belastbare Einschätzung für ihre eigene Praxis brauchen. Jeder Fall nennt Gericht, Aktenzeichen und Entscheidungsdatum; wo eine Angabe nicht zweifelsfrei bestätigt werden konnte, wird das offen ausgewiesen statt verschwiegen.