Genehmigungsfreistellung & Kenntnisgabe

Zwischen dem klassischen Bauantrag und echter Verfahrensfreiheit liegt in jeder Landesbauordnung ein drittes, vereinfachtes Verfahren – nur heißt es je nach Bundesland anders: Genehmigungsfreistellung, Kenntnisgabeverfahren, Freistellungsverfahren, Anzeigeverfahren oder Bauanzeigeverfahren.

Diese Rubrik ordnet die Begriffe den 16 Landesbauordnungen zu, erklärt, wer bei welchem Verfahren tatsächlich prüft – und warum eine Kenntnisgabe oder Anzeige trotz ähnlichem Klang keine Genehmigung ersetzt.